Allgemeine Nutzungsregeln

  • Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Eine ärztliche Konsultation im Vorfeld ist für gesundheitliche Risikopersonen und Sauna-Anfänger angeraten. Für gesundheitliche Schäden übernimmt der Vermieter keine Haftung.
  • Während der Nutzung gelten für Sie und alle weiteren Nutzer der Sauna die allgemeinen Saunaregeln.
  • In der Sauna darf weder geraucht, getrunken noch gegessen werden! Generell raten wir von dem Genuss von Alkohol beim Saunieren ab.
  • Vor dem Betreten der Sauna sind die Schuhe auszuziehen.
  • Die Saunierenden müssen ein ausreichend großes Handtuch unterlegen, um zu vermeiden, dass Schweiß auf das Saunaholz gelangt (insbesondere Saunabank).
  • Sauna-Aufgüsse sind nur mit den von uns mitgegebenen Mitteln vorzunehmen.
  • Gießen Sie Sauna-Aufgusskonzentrat nie unverdünnt auf die Saunasteine.
  • Pro Aufguss nur 3 bis 4 Kellen verwenden. Alkohol und alkoholhaltige Flüssigkeiten gehören nicht auf die Saunasteine und den Saunaofen und bedeuten äußerst hohe Brand-und Explosionsgefahr.
  • Verschütten Sie keine Flüssigkeiten im Innenraum des Saunaraumes. Sollte dennoch etwas auf den Boden gelangen, so wischen Sie es schnellstmöglich auf.
  • Der Sauna-Aufguss darf nicht mit Schleimhäuten in Berührung gelangen. Sollte es dennoch passieren so haftet der Mieter.
  • Heizen Sie den Saunaraum nie höher als 100°C auf. Beim Überschreiten dieser Grenze öffnen Sie die Tür und sorgen für entsprechende Abkühlung.
  • Befeuerung des Ofens: Für die erstmalige Befeuerung füllen Sie den Ofen zur Hälfte mit den von uns mitgelieferten Holzscheiten (max. 5 – 6 Holzscheite). Danach legen Sie max. 2 Holzscheite nach (es sollte noch eine ausreichende Glut vorhanden sein), Sie wiederholen den Vorgang, bis die gewünschte Saunatemperatur zwischen 40 bis maximal 100°C erreicht ist. Der Ofen soll ausschließlich mit Buchenholz befeuert werden.
  • Der Ofen und die Sauna dürfen nicht mit Reinigungsmitteln gereinigt werden. Dies erledigt der Vermieter nach jeder Benutzung mit speziellen Reinigungsmitteln.
  • Nehmen Sie keine elektronischen Geräte in die Sauna mit da diese durch die Hitze beschädigt werden könnten.
  • Lassen Sie das Mietobjekt während des Betriebes nie ohne Aufsicht. Die verantwortliche Aufsichtsperson muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  • Auch außerhalb des Saunabetriebes ist das Mietobjekt so zu beaufsichtigen, dass Schäden (z.B. Vandalismus) vorausschauend vermieden werden.
  • Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr dürfen nicht unbeaufsichtigt das Mietobjekt nutzen, auch wenn dieses außer Betrieb ist.
  • Ordentliche Übergabe der Mietsauna: Der Vermieter übernimmt das Mietobjekt nur in besenrein gereinigtem Zustand. Festgestellte Mängel sollten mit Video oder Fotos festgehalten werden.
  • Für fehlende oder beschädigte Gegenstände hat der Mieter den Wiederbeschaffungswert bzw. die Reparaturkosten zu tragen.
  • Der Mieter sichert die Rechtmäßigkeit der Nutzung des Aufstellortes zu (ggf. nach Einholung einer Genehmigung) und haftet bei wissentlicher und fahrlässiger Zuwiderhandlung für entstandene Schäden.
  • Achten Sie auf eine freie Zufahrtsmöglichkeit zum Aufstellort mit ausreichender Höhe und Breite (siehe Punkt „Bemaßungen“).
  • Das Mietobjekt darf nicht unter Bäume, Dächer, Vordächer, Carports oder in waldbrandgefährdete Gebiete gestellt werden.
  • Bei geringerem Abstand als 20 Meter zum Nachbargrundstück sollte vor Abschluss des Mietvertrages das Einverständnis des Nachbarn eingeholt werden. Beim Aufheizen des Mietobjektes kann es zu Geruchsbeeinträchtigungen kommen.
  • Das Mietobjekt muss vor Inbetriebnahme vor Wegrollen gesichert werden und soll auf möglichst ebenem und festem Untergrund aufgestellt werden.
  • Bemaßungen: Maße & Gesamtgewicht inkl. Anhängerund Schornstein sind in der Bemaßungstabelle für jede Mobile Sauna Model aufgelistet.
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